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Organisation der Flussrettung

30. August 2022

Interpellation, Alfons Paul Kaufmann, Mitte, Wallbach (Sprecher), vom 30. August 2022 betreffend Organisation der Flussrettung im Kanton Aargau.

Text:
Ich bitte den Regierungsrat, aufzuzeigen, wie die Flussrettung im Kanton aufgebaut und organisiert ist und mir dazu die folgenden Fragen zu beantworten.

Begründung:
Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung kommt es beim Baden und Schwimmen jedes Jahr zu knapp 12’000 Unfällen. Im Durchschnitt gibt es laut der BFU beim Wassersport jährlich gegen 50 Tote. Die meisten der tödlichen Ertrinkungsunfälle – weit über 90 Prozent – geschehen in Flüssen und Seen – und nicht in Pools. Diese Zahlen basieren auf den Jahren 2019 bis 2021.
Nicht zuletzt wegen der Coronapandemie sind die Flüsse und Seen zunehmend zum beliebten Ausflugsziel geworden. Badende unterschätzen oftmals die Gefahren. Auch die Freizeitindustrie hat die Gewässer als Veranstaltungsorte entdeckt: Kanufahrten, Stand-Up-Paddling, Schlauchbootfahrten usw.
Es ist davon auszugehen, dass bei diesen anhaltenden hohen Temperaturen, die Unfälle in diesem Jahr noch ansteigen werden. Insbesondere im „Wasserkanton Aargau“ mit seinen grossen Flüssen Rhein, Aare, Reuss und Limmat besteht diese Gefahr zunehmend.

Daher erlaube ich mir dem Regierungsrat folgende Fragen zu stellen:

  1. Wie ist die Flussrettung im Kanton Aargau organisiert?
  2. Welche Institution trägt die Verantwortung für Flussrettungen?
  3. Wie sieht das Alarmierungskonzept von Flussrettungen aus?
  4. Wie sind die Rettungskräfte für ihren Einsatz ausgebildet und wer trägt die Kosten?
  5. Welche Mittel stehen den Verantwortlichen zur Rettung zur Verfügung?
  6. Wer trägt die Kosten für diese Rettungsmittel?
  7. Wo und in welchen Abständen, oder nach welchem System sind die Rettungsmittel, zum Beispiel „Rettungsboote“ stationiert?
  8. Wer alles hat eine Befugnis, diese Rettungsmittel ein zu setzen?
  9. Wie sieht es da im Versicherungsbereich aus? Sind die Retter/in bei einem Einsatz versichert?
  10. Werden auch zivile Organisationen, Pontonierfahr- oder Wasserfahrvereine mit Einbezogen, da in diesen Vereinen viele eine fundierte teilweise militärische Boots-Grundausbildung haben?
  11. Gibt es bei den Grenzflüssen, Absprachen über einen möglichen Rettungseinsatz, zwischen den einzelnen Kantonen oder am Rhein mit der Bundesrepublik Deutschland?

Ich danke dem Regierungsrat, für die Beantwortung meiner Fragen und hoffe, dass wir gemeinsam diese Herausforderung angehen, zum zukünftigen besseren Schutz unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger.

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